Satzung

Imkerverein Region Teltow e. V.

  1. Name und Sitz:
    Der Imkerverein führt den Namen “Imkerverein Region Teltow e.V.“ Er hat seinen Sitz in 14532 Kleinmachnow und erstreckt sich auf das Gebiet Teltow,Stahnsdorf und Umgebung.
    Er ist Mitglied im Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
    Der Imkerverein Region Teltow e.V. ist aus dem 1878 gegründeten „Imkerverein Teltow
    und Umgebung“ hervorgegangen.
  2. Aufgaben und Ziele
    Der Imkerverein hat die Aufgabe, alle in seinem Einzugsbereich ansässigen Imker als Mitglieder zu gewinnen und ihre Interessen zu vertreten.
    Er dient dem Gemeinwohl und erzielt keinen Gewinn. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die
    Förderung und Entwicklung der Imkerei.
    Der „Imkerverein Region Teltow e.V.“ stellt sich folgende Ziele:
    1. Pflege der Bienen und Unterstützung der Imker beim aktiven Wirken zur Erhaltung der Natur und Umwelt sowie zur Landschaftsgestaltung
    2. Förderung der fachlichen Wissensvermittlung und des Erfahrungsaustausches zu allen Fragen der Imkerei sowie die fachliche Beratung der Mitglieder
    3. Einflussnahme auf eine effektive Nutzung der Kultur- und Nutzpflanzentrachten sowie den Schutz, die Pflege und die Erweiterung der Bienenweide
    4. Unterstützung der Imker bei der Wanderung mit den Bienen
    5. Einflussnahme zur Erhaltung der Bienengesundheit einschließlich des Schutzes der Bienen
    6. Förderung der bienenzüchterischen Tätigkeit
    7. Selbstlose Unterstützung der Mitglieder bei der Imkerei und der Erzeugung von qualitätsgerechtem Honig und anderen Bienenprodukten, sowie deren Vermarktung
    8. Unterstützung und Betreuung von Arbeitsgemeinschaften - „Junge Imker“
    9. Pflege imkerlicher Traditionen
  3. Mitgliedschaft:
    1. Mitglied des Imkervereins Region Teltow e.V. können alle natürlichen Personen ab dem 10. Lebensjahr werden, die seine Ziele unterstützen.
    2. Der Verein hat folgende Mitglieder:
      • ordentliche Mitglieder
      • jugendliche Mitglieder ( bis zur der Vollendung 18. Lebensjahres)
      • Ehrenmitglieder
    3. Die Aufnahme ist durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit zu beschließen.
    4. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
    5. Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich für die Förderung und Entwicklung der Imkerei verdient gemacht oder das 85. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Die Mitglieder haben das Recht auf Unterstützung und Förderung durch den Imkerverein im Rahmen dieser Satzung. Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins stehen zur Nutzung und Teilnahme zur Verfügung. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich:
    1. die Bestimmungen dieser Satzung einzuhalten und an ihrer Verwirklichung mitzuwirken,
    2. ihre Imkerei so zu betreiben, dass sie veterinärhygienischen Bestimmungen als auch den Festlegungen des Tierschutzes entspricht,
    3. festgesetzte Beiträge fristgemäß zu entrichten.
  5. Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt:
    1. durch Austritt - die Erklärung zum Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform.
    2. durch den Tod des Mitgliedes.
    3. durch den Ausschluss aus dem Verein wegen grober Verstöße gegen die Satzung oder wegen vereinsschädigendem Verhaltens. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Einspruch gegen diese Entscheidung kann beim Vorstand des Landesverbandes Brandenburgischer Imker e.V. innerhalb von vier Wochen eingelegt werden. Ausgeschlossene oder verstorbene Mitglieder haben kein Recht auf das Vereinsvermögen.
  6. Struktur und Organe
    1. Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Vorstand zu Beginn des Bienenjahres (August/September) zu datums- und zeitlich festgelegten Terminen einberufen.

      Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert eine Mehrheit der erschienenen Mit-glieder. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind zu protokollieren. Zu einem Beschluss zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder notwendig.

      Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren. Die Wahl erfolgt geheim. Eine Wiederwahl ist zulässig.

    2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie bis zu vier Beisitzern. Die Beisitzer haben Stimmrecht in allen ihr Aufgabenbereich betreffenden Fragen.
      Der Vorstand organisiert auf der Grundlage des Statuts die Arbeit des Vereins. Er ist der Mitgliederversammlung einmal jährlich rechenschaftspflichtig. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
    3. Der Imkerverein wird im Rechtsverkehr nach dem Vier-Augenprinzip vertreten durch: einen der Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied.
  7. Beiträge
    Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch die Mitgliedsbeiträge, Förderungen und Spenden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. Der Beitrag ist bis zum Ende des alten Kalenderjahres für das neue Kalenderjahr im Voraus zu entrichten. Bei mehr als drei Monaten Zahlungsrückstand kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss beschließen.
  8. Kassenprüfung
    Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Nachweisführung, Verwaltung und Verwendung der Finanzen wird jährlich eine Revision durch eine von der Mitgliederversammlung bestimmte Kommission durchgeführt.
    Das Ergebnis der Revision ist der Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
  9. Auflösung des Vereins
    Der Imkerverein kann sich auf Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. Der Beschluss muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bestätigt werden. Der weitere Verfahrensweg richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Vermögen erhält der Naturschutzbund Potsdam Mittelmark.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21. April 2016

Diese Satzung tritt am 22.04.2016 in Kraft